Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat per 1. Januar 2015 die Liquiditätsvorschriften für Banken angepasst. Banken müssen nun jederzeit über genügend Liquide Mittel verfügen, damit sie ihre Zahlungen auch in Krisensituationen gewährleisten können.
"Normale" Geldtransaktionen werden nicht betroffen sein. Möchten Sie aber grössere Rückzüge tätigen, ist es für uns wichtig, dass Sie uns diese im Voraus melden. Ansonsten sind wir per Gesetz gezwungen, Ihnen eine Nichtkündigungskommission zu belasten.
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